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Hintergrund
Asbest zählt zu den eindeutig krebserregenden Stoffen. Es wurde noch bis in die 80er Jahre verwendet. 1991 wurde es in Deutschland verboten. Als "Altlast“ ist es auch heute in Fußbodenbelägen, an Hausfassaden, in Nachtspeicheröfen oder Wasserrohren
vorhanden.
Auswirkungen auf den Menschen
Asbest wirkt sich nicht akut auf die Gesundheit aus, sondern verursacht langfristige (chronische) Krankheiten. Durch seine faserige Struktur können winzigen Nadeln mit der Atemluft in die Lunge eindringen und sich dort festsetzen. Das Risiko für Lungen-, Bauch- und Rippenfellkrebs steigt mit der Höhe der Asbestfaserkonzentration in der Luft und mit der Dauer der Einwirkung. Die Auswirkungen machen sich oft erst 30-40 Jahre später bemerkbar.
Rat und Tat
Asbesthaltige Bodenbeläge
Bis Mitte der achtziger Jahre sind solche Bodenbeläge verwendet worden. Heute ist die Verwendung in Deutschland durch die Gefahrstoffverordnung verboten. Durch Beschädigung oder bei unsachgemäßem Entfernen können hohe Konzentrationen an Asbestfasern entweichen und in die Raumluft gelangen.
Fußbodenbeläge, die Asbest enthalten können:
Floor-Flex-Platten (Vinyl-Asbest-Fliesen, PVC-Platten), Cushion-Vinyl-Beläge ("CV"-Beläge), Zwischenlagen von Linoleum- und Stragulabelägen, Estrich- und Klebematerialien in denen Asbest im Material gebunden ist und bei Fräs- und Schleifarbeiten freigesetzt wird.
Nachtspeicheröfen
Oft enthalten ältere Nachtspeicheröfen Asbest. Durch Erschütterungen, oder Stöße gegen so einen Ofen können Asbestfasern in die Raumluft gelangen und die Bewohner gefährden.
Deshalb darf auch ein Ausbau nur durch eine geeignete Fachfirma erfolgen.
Ob ein Nachtspeicheröfen asbesthaltig ist läßt sich anhand der Gerätenummer (Typenschild)ausfindig machen. Die Liste der asbesthaltigen Nachtspeicheröfen Schadstoffe/Asbest/Nachtspeicher
bietet Informationen, auch die Hersteller und Energie-Versorgungsunternehmen können Auskunft erteilen.
Asbestzement-Dach- oder Fassadenplatten
Asbestfaserplatten wie zum Beispiel Wellasbestplatten und die sog. Eternitplatten, die zur Fassadenverkleidung zum Einsatz kamen, gehören zu den fest gebundenen Anwendungen von Asbest. (Die Firma Eternit lieferte derartige Platten aber auch asbestfrei.) Diese Materialien besitzen kein so genanntes Faserfreisetzungsvermögen und müssen daher auch nicht sofort saniert werden.
Allerdings gilt auch hier, dass bei allen Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien eine Fachfirma herangezogen werden muss. Die Firma muss bei allen Sanierungsarbeiten, dem Abtransport und der Deponierung der asbesthaltigen Materialien die Vorschriften der TRGS 519 einhalten.
Asbest Untersuchungen
Verschiedene Labore und Einrichtungen untersuchen Materialproben auf Asbest. Lesen hierzu die Informationen zum Thema Schadstoffuntersuchungen. Auch die Stiftung Warentest bietet Analysen von Materialproben auf Asbest an. Preise und weitere Informationen erhalten Sie unter www.test.de/analysen
Sanierung nur mit Sachkundenachweis
Die Dringlichkeit einer Sanierung sollte durch einen Experten festgestellt werden. Bei fest gebundenen Verbauungen muß nicht immer sofort saniert werden. Entscheidend ist, dass die Oberfläche keine Beschädigungen aufweist, versiegelt ist und dass weder durch Erschütterungen, Verwitterungen o.ä. Asbestfasern freigesetzt werden können.
Alte, asbesthaltige Produkte wie Eternit-Platten dürfen daher auf keinen Fall bearbeitet, das heißt gebohrt, gesägt, abgeschliffen, gebürstet, mit Hochdruckreinigern gesäubert oder herausgerissen werden –. Die schädlichen Asbestfasern würden so freigesetzt. Zudem könnte sich der asbesthaltige Staub in der Luft verteilen und die Gesundheit auch anderer, unbeteiligter Menschen gefährden.
Ausschließlich qualifizierte Unternehmen dürfen die Entfernung des asbesthaltigen Materials durchführen und dieses auch ordnungsgemäß entsorgen. Laut Gefahrstoffverordnung dürfen Arbeiten an Asbestprodukten nur von solchen Firmen durchgeführt werden, die über die notwendigen Arbeitsgeräte (wie Spezialstaubsauger) und einen Sachkundenachweis gemäß der„Technischen Regel für Gefahrstoffe“ (TRGS) 519 verfügen.
Nach der Asbestsanierung ist eine Freigabemessung vorgeschrieben.
Vorsicht bei vorschnellen Sanierungsmaßnahmen, Asbest ist Sondermüll
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Bodenbelag asbesthaltig ist, sollten Sie diesen auf keinen Fall herausreißen und auch nicht anheben! Verschaffen Sie sich im Vorfeld Gewissheit durch einen Experten oder eine Untersuchung. Informationen dazu finden Sie auf der Seite Schadstoffuntersuchungen. Werfen Sie asbesthaltige Materialien (z.B. Isoliermatten) nicht in den Hausmüll. Asbest gehört - verpackt in reißfeste Kunststofffolie oder Kunststoffgewebesäcke - zum Sondermüll.
Asbest-Richtlinie NRW
Zu Sanierung und Entsorgung von Asbest liegen ausführliche gesetzliche Bestimmungen vor. Nachzulesen auf der Seite Asbestrichtlinie NRW.
Ansprechpartner
Informationen erhalten Sie bei allen Umweltberatungsstellen in der Region, Adressen, Zeiten usw. finden Sie unter dem Stichwort Umweltberatungsstellen auf unserer Homepage.
Linkliste
Umweltinstitut München; Fragen & Antworten - Asbest
umweltinstitut.org/fragen--antworten/asbest
Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute
Umweltdatenbank
www.umweltdatenbank.de/lexikon/asbest
Katalyse-Institut - Institut für angewandte Umweltforschung
Literatur
Prof. Dr.-Ing. Horst J. Bossenmayer, Dipl.-Ing. Hans-Peter Schumm und Dipl.-Ing. Rainer Tepasse.(1997) Asbest-Handbuch. Ergänzbarer Leitfaden für die Sanierungspraxis. Erich Schmidt Verlag. Berlin.
Verbraucherzentrale NRW (2006). Gefahr aus dem Fußboden: Asbesthaltige PVC-Beläge www.verbraucherzentrale-nrw.de
Schmitz-Günther, T. (2007). Wenn Wohnen krank macht. Schadstoffe erkennen, beseitigen, vermeiden. München: Südwest Verlag
Hönerbach,F. /Emrich,F. /Lukassowitz,Dr.I. (Hrsg.) (2005). Gesünder Wohnen – aber wie? Praktische Tipps für den Alltag.www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/98360/
Verbraucherzentrale NRW (Hrsg.) (2005). Gesund wohnen – Schadstoffe beseitigen. Was Sie für eine bessere Wohnqualität tun können. www.verbraucherzentrale-nrw.de
Beuermann, R./Moriske, H.-J (2004) Schadstoffe in Wohnungen: Hygienische Bedeutung und rechtliche Konsequenzen. Ein Leitfaden für Bewohner, Wohnungsunternehmen, Bauplaner, Gutachter, Rechtsanwälte und Richter. Grundeigentum-Verlag GmbH. Berlin.
Zwiener, G./ Mötzl H. (2006). Ökologisches Baustofflexikon. Bauprodukte. Chemikalien. Schadstoffe. Ökologie. Innenraum. Heidelberg. C.F.Müller Verlag.
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Bildnachweis
Warnschild Asbest: Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Bau-BG, D 37, 10/2002
Asbestgebäude: © Wilson Urlaub / PIXELIO