Hintergrund
Um im Winter der Rutschgefahr - und dem Haftungsrisiko - durch Schnee und Glatteis entgegen zu wirken, müssen Grundstücksbesitzer bzw. beauftragte Mieter die Gewege freihalten.
Beim Ordnungsamt, bzw. aus der Straßenreinigungssatzung erfahren Sie, wie die Winterdienste in Ihrer Kommune genau geregelt sind.
In vielen dieser Satzungen steht ausdrücklich, dass das Streuen mit Salz bzw. auftauenden Stoffen auf Gehwegen verboten ist.
Aus guten Gründen:
Das Salz gelangt beim Schmelzen des Schnees in die Abflusskanäle und danach in die Oberflächengewässer, verändert deren chemische Zusammensetzung mit Folgen für Tiere und Pflanzen.
Wenn das Salz in den Boden versickert, verändert es die Bodeneigenschaften oder greift die Pflanzenwurzeln an, so dass die Nährstoffaufnahme der Pflanzen gestört wird.
Neben diesen ökologischen Schäden hat der Einsatz von Streusalzen weitere negative Folgen; Korrosionsschäden an Autos, Fahrrädern und Bauwerken, hässliche Salzränder an Schuhen oder auch geschädigte Hundepfoten.
Umweltfreundlichere Alternativen sind abstumpfende Streumittel wie Splitt, Sand, Granulate oder Kies.
Rat und Tat
Schneeschieber und Besen
Werden die Gehwege gründlich mit Schippe und Besen vom Schnee befreit, ist das meist ausreichend.
Abstumpfende Streumittel
Besteht erhöhte Glättegefahr verwenden Sie abstumpfende Streumittel: Sand, Splitt, Granulate, Kies. Diese Stoffe sind bei Baustoffhändlern oder in Baumärkten erhältlich. Salzfreie, abstumpfende Streumittel - mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" gekennzeichnet - finden Sie unter www.blauer-engel.de/produkte aufgelistet.
Abstumpfende Streumittel lassen sich zusammenkehren und können so beim nächsten Schnee wieder verwandt werden.
Streumittel vom Betriebshof oder aus dem Sandkasten
In einigen Orten geben die städtischen Betriebshöfe diese Streumittel kostenlos ab (in haushaltsüblichen Mengen). Häufig ist es auch erlaubt, Sand von städtischen Spielplätzen für den Winterdienst zu verwenden, da die Sandkästen im Frühjahr wieder mit neuem Sand aufgefüllt werden. Fragen Sie nach.
Straßenreinigungssatzungen
Auf den Internetseiten der Kommunen finden Sie unter den Suchbegriffen "Satzung", "Bürgerservice" oder "Ortsrecht" Listen mit Satzungen, in denen sich auch die jeweilige Ordnung zum Winterdienst befindet.
Diesen Regelungen können Sie die genauen Vorgaben bzgl. Zeiten, Umfang der zu räumenden Flächen, erlaubte Streumittel usw. entnehmen.
Bildnachweis
Sternförmige Schneeflocke: de.wikipedia.org
Mülli macht Winterdienst: Stadt Bielefeld Stadtreinigung - Winter
Weiterführende Infos
- Umweltbundesamt: Streusalz und Alternativen
www.umweltbundesamt.de/streusalz-alternativen - Streumittel mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel"
www.blauer-engel.de/produkte - Sicherheit für den Verkehr - Belastung für die Umwelt
Presseinformationen der Hochschule Osnabrück idw-online.de
- Bayrisches Landesamt für Umwelt (2005). Streusalz und Splitt im differenzierten Winterdienst
www.bund-naturschutz.de.