Umwelt und Nachhaltigkeit

Asbest

Hintergrund

Asbest zählt zu den eindeutig krebserregenden Stoffen. Es wurde bis in die 80er Jahre in großem Umfang verwendet. 1993 wurde in Deutschland die Herstellung und Verwendung von Asbest generell verboten, seit 2005 gibt es ein EU-weites Verbot.

Als "Altlast“ ist es auch heute noch in Fußbodenbelägen, an Hausfassaden, in Nachtspeicheröfen oder Wasserrohren weit verbreitet.

 

Auswirkungen auf den Menschen

Asbest wirkt sich nicht akut auf die Gesundheit aus, sondern verursacht langfristige (chronische) Krankheiten. Durch seine faserige Struktur können winzigen Nadeln mit der Atemluft in die Lunge eindringen und sich dort festsetzen. Das Risiko für Lungen-, Bauch- und Rippenfellkrebs steigt mit der Höhe der Asbestfaserkonzentration in der Luft und mit der Dauer der Einwirkung. Die Schädigungen machen sich oft erst 30-40 Jahre später bemerkbar.

Rat und Tat

Asbesthaltige Bodenbeläge

Bis Mitte der achtziger Jahre sind solche Bodenbeläge verwendet worden. Heute ist die Verwendung in Deutschland durch die Gefahrstoffverordnung verboten. Durch Beschädigung oder bei unsachgemäßem Entfernen können hohe Konzentrationen an Asbestfasern entweichen und in die Raumluft gelangen.

Fußbodenbeläge, die Asbest enthalten können:

  • Floor-Flex-Platten (Vinyl-Asbest-Fliesen, PVC-Platten), 
  • Cushion-Vinyl-Beläge ("CV"-Beläge), 
  • Zwischenlagen von Linoleum- und Stragulabelägen
  • Estrich- und Klebematerialien

in denen Asbest im Material gebunden ist und bei Fräs- und Schleifarbeiten freigesetzt wird.

Nachtspeicheröfen

Oft enthalten ältere Nachtspeicheröfen Asbest. Durch Erschütterungen oder Stöße gegen so einen Ofen können Asbestfasern in die Raumluft gelangen und die Bewohner gefährden.

Deshalb darf auch ein Ausbau nur durch eine geeignete Fachfirma erfolgen.

Ob ein Nachtspeicheröfen asbesthaltig ist, lässt sich anhand der Gerätenummer (Typenschild) ausfindig machen. Die jeweiligen Hersteller und Energie-Versorgungsunternehmen haben Listen und können Auskunft geben.

Hier eine Liste mit Unternehmen und dem Zeitpunkt, bis wann asbesthaltige Nachspeicheröffen in den jeweiligen Firmen hergestellt wurden. Auch beim Berliner Mieterverein gibt es eine Liste.

Asbestzement-Dach- oder Fassadenplatten

Asbestfaserplatten wie zum Beispiel Wellasbestplatten und die sog. Eternitplatten, die zur Fassadenverkleidung zum Einsatz kamen, gehören zu den fest gebundenen Anwendungen von Asbest. (Die Firma Eternit lieferte derartige Platten aber auch asbestfrei). Diese Materialien besitzen kein so genanntes Faserfreisetzungsvermögen und müssen daher auch nicht sofort saniert werden.

Allerdings gilt auch hier, dass bei allen Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien eine Fachfirma herangezogen werden muss. Die Firma muss bei allen Sanierungsarbeiten, dem Abtransport und der Deponierung der asbesthaltigen Materialien die Vorschriften der TRGS 519 einhalten. (s.u.)

Asbest Untersuchungen

Verschiedene Labore und Einrichtungen untersuchen Materialproben auf Asbest. Lesen Sie hierzu die Informationen zum Thema Schadstoffuntersuchungen. Dort  sind in der Rubrik Weiterführende Infos unter dem Unterpunkt "Links" hilfreiche Internetseiten angegeben.

Umweltberatungsstellen, Bau- und Gesundheitsämter können Ihnen aktuelle Adressen nennen.

Sanierung nur mit Sachkundenachweis

Die Dringlichkeit einer Sanierung sollte durch einen Experten festgestellt werden. Bei fest gebundenen Verbauungen muss nicht immer sofort saniert werden. Ist ein Asbestprodukt in Ruhe, setzt es normalerweise keine gefährlichen Fasern frei. Entscheidend ist, dass die Oberfläche keine Beschädigungen aufweist, versiegelt ist und dass weder durch Erschütterungen, Verwitterungen o.ä. Asbestfasern freigesetzt werden können.

Alte, asbesthaltige Produkte wie Eternit-Platten dürfen daher auf keinen Fall bearbeitet, das heißt gebohrt, gesägt, abgeschliffen, gebürstet, mit Hochdruckreinigern gesäubert oder herausgerissen werden. Die schädlichen Asbestfasern würden so freigesetzt. Zudem könnte sich der asbesthaltige Staub in der Luft verteilen und die Gesundheit auch anderer, unbeteiligter Menschen gefährden.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob z.B. Ihr Bodenbelag asbesthaltig ist, sollten Sie diesen auf keinen Fall herausreißen und auch nicht anheben! Verschaffen Sie sich im Vorfeld Gewissheit durch einen Experten oder einer Untersuchung einer Materialprobe. Informationen dazu finden Sie auf der Seite Schadstoffuntersuchungen.

Ausschließlich qualifizierte Unternehmen dürfen die Entfernung des asbesthaltigen Materials durchführen und dieses auch ordnungsgemäß entsorgen. Laut Gefahrstoffverordnung dürfen Arbeiten an Asbestprodukten nur von solchen Firmen durchgeführt werden, die über die notwendigen Arbeitsgeräte (wie Spezialstaubsauger) und einen Sachkundenachweis gemäß der„ Technischen Regel für Gefahrstoffe“ (TRGS 519) verfügen.

"Werden in ihrer Umgebung von Privatpersonen zum Beispiel asbesthaltige „Baufanit“- oder „Eternit“-Dachplatten entfernt und sie beobachten ein nicht sachgemäßes Vorgehen, so können und sollten Sie wegen Nichteinhalten 
der TRGS-Vorschriften die entsprechenden Behörden (Bauaufsichtsbehörde, Gewerbeaufsichtsamt, Arbeitsschutzbehörde, gegebenenfalls Umweltamt) oder im Akutfall die Polizei einschalten." Umweltbundesamt, Asbest

Nach der Asbestsanierung ist eine Freigabemessung vorgeschrieben.

Asbest ist Sondermüll

Asbesthaltige Materialien (z.B. Isoliermatten) gehören wegen ihrer Gefährlichkeit nicht in den Hausmüll. Asbest gehört - verpackt in reißfeste Kunststofffolie oder Kunststoffgewebesäcke - zum Sondermüll.

Asbest-Richtlinie NRW

Zu Sanierung und Entsorgung von Asbest liegen ausführliche gesetzliche Bestimmungen vor. Nachzulesen auf der Seite Asbestrichtlinie NRW.

Schadstoffregister Thru.de

  • Schadstoffe, Abfälle, Industriebranchen
  • Emissionen aus diffusen Quellen
  • Rechtliche Grundlagen

"Das Portal Thru.de ist ein Register über Schadstoffe und deren Freisetzungen in die Umwelt. Jede und jeder kann sich in diesem Register darüber informieren, mit wie viel Schadstoffen einzelne Betriebe die Luft, den Boden und die Gewässer belasten. Hier kann man auch nachlesen, wie viele und welche Schadstoffe (über die Kanalisation) in externe Kläranlagen gelangen sowie Daten über die Menge entsorgter gefährlicher und nicht-gefährlicher Abfälle finden.

Das Register informiert über Emissionen von insgesamt 91 Schadstoffe und Schadstoffgruppen, die maßgeblich zu Luftverschmutzung, Klimaveränderung und Gewässerbelastung beitragen."

www.thru.de

Bildnachweis

Warnschild Asbest: Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Bau-BG, D 37, 10/2002

Asbestgebäude: © Wilson Urlaub / PIXELIO

Weiterführende Infos

​​​​​Informationen erhalten Sie bei allen Umweltberatungsstellen in der Region, Adressen, Zeiten usw. finden Sie unter dem Stichwort Umweltberatungsstellen auf unserer Homepage.

  • Zwiener, G./ Lange, F-M. (2011). Gebäude-Schadstoffe und Gesunde Innenraumluft. Berlin. Erich Schmidt Verlag.
  • Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumforschung ( 2010). Gefahrstoff Asbest. Kostenlos zu bestellen und als Download unter:
    www.bbsr.bund.de/Veroeffentlichungen
  • Schmitz-Günther, T. (2007). Wenn Wohnen krank macht. Schadstoffe erkennen, beseitigen, vermeiden. Südwest Verlag. München.
  • Zwiener, G./ Mötzl H. (2006). Ökologisches Baustofflexikon. Bauprodukte. Chemikalien. Schadstoffe. Ökologie. Innenraum. C.F.Müller Verlag. Heidelberg.

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